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Gemeinderat Heidelberg

Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 48 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Stadträten). Diese werden für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse. Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderats und seiner Mitglieder sind in der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg geregelt.

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