Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und
48 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Stadträten). Diese werden
für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern gewählt. Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der
Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser
kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat regelt und kontrolliert die
Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse. Die
rechtlichen Grundlagen des Gemeinderats und seiner Mitglieder sind in der
Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg geregelt. |