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Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim hat einen Entwurf eines
Flächennutzungsplans Windenergie erstellt, der in den Waldgebieten
Heidelbergs mehrere Konzentrationszonen Windenergie vorsieht, auf denen
später Windkraftwerke erstellt werden können.
Die Nutzung der Windenergie ist im Prinzip sinnvoll. Das bedeutet aber nicht, dass sie an jedem Standort ökologisch verträglich und sinnvoll ist. Da Windenergieanlagen inzwischen sehr groß sind, müssen bei Standorten im Wald große Flächen gerodet, planiert und die Zufahrtswege auf einer Durchfahrtsbreite von 6,50 m (gerade Strecken) und in Kurven bis 18 m Breite von Bäumen freigehalten werden. Es müssen Zufahrten für Schwertransporte von 100 – 150 t Gewicht befestigt werden, was eine Schotterung der Wege bis in eine Tiefe von 40 – 60 cm erfordert. Die gerodeten Schneisen müssen langfristig von Bäumen freigehalten werden, um im Wartungs- und Reparaturfall die Anfahrt von Schwertransportern und Kran zu gewährleisten. |
Der Nachbarschaftsverband hat Fotomontagen über das zukünftige Erscheinungsbild der Bergstraße erstellt. Hier ein Blick auf den Hohen Nistler:
Heute sieht es auf dem Hohen Nistler noch so aus: Ein ökologisch wertvoller Mischwaldbestand mit z.T. großen, alten Bäumen und hoher Naherholungsfunktion. |
Da fast alle geplanten Standorte im Wald Hanglagen sind, müssten allein pro Windkraftwerk eine Fläche von ca. 3500 qm gerodet und planiert werden (ohne breite Zufahrten von mehreren Kilometern Länge). |
Beispiel für einen Waldweg, der für die geplante Konzentrationszone Weisser Stein ausgebaut werden müsste.
Beispiel eines Wegeausbaus:
Der Stadtteilverein Handschuhsheim e.V. hat sich deshalb am 28.10.2015 auf seiner Sitzung des erweiterten Vorstands, bei der satzungsgemäß der Vorstand des Stadtteilvereins und die Vorsitzenden seiner (an diesem Tag anwesenden 22) Mitgliedsvereine vertreten sind, mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans Windenergie des Nachbarschaftsverbandes befasst und lehnt durch einstimmigen Beschluss die vorgesehenen Konzentrationszonen Wind im Wald ab. Er wird deshalb Einspruch erheben gegen die geplante Ausweisung der Konzentrationszonen Wind - KZW 11-westl. Langer Kirschbaum - KZW 12-Hoher Nistler - KZW 13-südlich Weißer Stein im Handschuhsheimer Wald. Alle drei geplanten Konzentrationszonen befinden sich - im bestehenden Landschaftsschutzgebiet Bergstraße Mitte - im Naturpark Bergstraße-Odenwald - im Klimaschutzwald und - im Immissionsschutzwald. Sie enthalten wertvolle Mischwaldbestände, die durch den notwendigen Wegebau und durch die Planierung der 3500 qm großen Aufstellflächen teilweise zerstört würden. Naturnahe, wertvolle und einsame Waldbestände sollten von großen technischen Bauwerken freigehalten und zukünftigen Generationen unzerstört erhalten bleiben. Alle drei Konzentrationszonen besitzen für die Heidelberger und Handschuhsheimer Bevölkerung eine wichtige Naherholungsfunktion. Diese Naherholungsfunktion ist nicht nur für die Menschen wertvoll. Sie spart auch CO2-Emissionen ein, da die Gebiete zu Fuß erreicht werden können und heute durch die Bevölkerung gern genutzt werden. Würden sie durch umfangreiche Erdarbeiten, durch breite, massiv befestigte Wege und durch Plattformen für Windenergieanlagen in ihrem Wert und in ihrer Erholungsfunktion gemindert, würde dies zusätzliche Autofahrten in weiter entfernt liegende Erholungsgebiete und dadurch zusätzliche CO2-Emissionen verursachen. Die KZW 12 Hoher Nistler und die KZW 13 südlich Weißer Stein liegen beide in der Wasserschutzzone III (WSG 221 109 Mühltalquellen). Die Fläche der vorgesehenen KZW 12 speist u.a. den Hellenbachbrunnen, Buchbrunnen und Strangwasenbrunnen, die Fläche der vorgesehenen KZW 13 speist die für die Trinkwasserversorgung Handschuhsheims wichtige Hirschquelle und Spechelsgrundquelle. Diese Wasserschutzzone wurde zum Schutz dieser Quellen eingerichtet. Die Trinkwasserversorgung aus diesen schutzwürdigen Quellen wurde 2013 mit hohen Investitionen erneuert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit ihren umfangreichen Erdbewegungen und Schwertransporten sollten nicht in Wasserschutzzonen ausgewiesen werden. In Handschuhsheim befinden sich im Wald im Siebenmühlental und im Hellenbachtal zwei Waldkindergärten. Der Abstand der Standorte der Waldkindergärten zur KZW 12 beträgt 770 m (Mühltal) und 1 100 m (Hellenbachtal). Die Kinder halten sich tagsüber außer bei Dauerregen im Wald meist oberhalb der Standorte der Waldkindergärten auf. Die Abstände zu den hauptsächlichen Spielflächen der Kinder zur KZW 12 betragen ca. 300 m (Mühltal) und 600 m (Hellenbachtal). Herr Bürgermeister Erichson machte auf der Veranstaltung der Stadt Heidelberg zum Teilflächennutzungsplan "Windenergie" in Kirchheim am 15.10.2015 die Aussage, dass der Abstand von Waldkindergärten zu KZW wie bei Wohngebieten 1 000 m betragen soll. Die Nutzung der Windenergie ist ökologisch sinnvoll. Durch sie sollten jedoch nicht größere ökologische Beeinträchtigungen verursacht werden, die ihren Nutzen überwiegen. Standorte für Windenergieanlagen sollten deshalb nicht in schützenswertem Wald, sondern im Wald höchstens direkt an bestehenden Straßen (Entfall der aufwändigen Zuwegung) und in der Ebene auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, bevorzugt z.B. an Autobahnen und Straßen, ausgewiesen werden. |
Beschluss des Gemeinderats am 18. Februar 2016 Am 18.2.16 folgte der Gemeinderat mit einer großen Mehrheit von GRÜNEN, SPD, GAL, BL, HDPE und dem OB gegen die Stimmen der CDU, HEIDELBERGER, FDP und der AfD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Danach werden die vom Nachbarschaftsverband vorgeschlagenen Konzentrationszonen Wind im Heidelberger Wald (Hoher Nistler, Südlich Weisser Stein, Lammerskopf und Auerhahnenkopf) nicht weiter verfolgt. Die Konzentrationszonen Drei Eichen, Grenzhof und Kirchheimer Mühle werden weiter geprüft. Ein Antrag der CDU, der auch von den HEIDELBERGERN unterstützt wurde, in Heidelberg gar keine Flächen für Windenergie auszuweisen, fand zum Glück keine Mehrheit. Er hätte bewirkt, dass kein Flächennutzungsplan zustande käme. Dies hätte zur Folge, dass Windenergieanlagen an sehr vielen Standorten in Heidelberg zulässig wären. Der Gemeinderat hätte dann keinen Einfluss mehr auf das weitere Verfahren und Investoren automatisch einen einklagbaren Anspruch auf Genehmigung. Die CDU hatte noch versucht, mit diesem Punkt Wahlkampf zu machen und behauptet, dies sei "die Schuld" der Landesregierung Baden-Württemberg. Es ist allerdings das Bundesbaugesetz § 35 "Bauen im Außenbereich" Absatz 1 Nummer 5, nach dem Anlagen zur Nutzung der Windenergie privilegiert sind und überall im Außenbereich gebaut werden können, wenn nicht in einem Flächennutzungsplan extra Konzentrationszonen ausgewiesen wurden. |
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