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Erhaltungssatzung und neue Bauvorhaben: Bergstraße 147

In Handschuhsheim gibt es seit 2002 eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, um den historischen Ortskern Handschuhsheims zu schützen. Dies ist nötig, da Handschuhsheim als historisch wertvoller Stadtteil Begehrlichkeiten von Investoren weckt und dabei die Gefahr besteht, dass der erhaltenswerte Charakter Handschuhsheims beschädigt wird.

In der Bergstraße Ecke Steckelsgasse plant ein Investor den Abriss des Hauses Bergstraße 147 und zwei Neubauten. Für die 6 Wohnungen sollen 12 Tiefgaragenstellplätze gebaut werden, die von der Steckelsgasse angefahren werden sollen. Für das Neubauvorhaben soll das gesamte Grundstück aufgegraben und fast bis zu den Grundstücksgrenzen bebaut werden. Das Areal liegt innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Die Anwohner der Steckelsgasse wehren sich gegen diese Planung.

Am 27.6.2024 stellte Jörg Hornung, Leiter des Baurechtsamts, im Bezirksbeirat das Vorhaben vor. Da das bisherige Haus Bergstraße 147 nach Meinung des Stadtplanungsamtes nicht „ortsbildprägend“ wäre, dürfe es trotz Erhaltungssatzung abgerissen werden. Das Amt für Mobilität habe keine Bedenken gegen eine Anfahrt der Tiefgarage durch die Steckelsgasse.

Beide Annahmen erscheinen problematisch. Näheres über das Haus Bergstraße 147 ist in einem Artikel von Christiane Schmidt-Sielaff über den Architekten Hermann Hampe im Jahrbuch des Stadtteilvereins Handschuhsheim 2022 auf den Seiten 81-85 zu finden.

Die geplante Anfahrt der Tiefgarage über die Steckelsgasse würde bedeuten, dass die Autos jedes Mal einen halben Kilometer durch verkehrsberuhigte Bereiche fahren müssten, während die Anbindung über die Bergstraße keine Fahrt durch verkehrsberuhigte Bereiche erfordern würde.

Christiane Schmidt-Sielaff (SPD) stellte in der Sitzung die Problematik vor und sagte, dass es sehr gut sei, dass es in Handschuhsheim die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gibt. Welche Auswüchse es ohne Erhaltungssatzung gäbe, könne man z.B. auf der Ostseite der Bergstraße sehen, wo die Satzung nicht mehr gilt. Sie stellte den Antrag, dass das Haus nicht abgerissen werden darf und statt eines Neubaus das bestehende Haus saniert wird. Dabei könnten ebenfalls mehrere Wohneinheiten geschaffen werden.

Die Anträge von Frau Schmidt-Sielaff für die SPD im Einzelnen:

  1. Die Grundsätze, Vorschriften und Auflagen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung sind einzuhalten. (einstimmig)

  2. Die Befreiung von der Baumschutzsatzung wird abgelehnt. (5 ja 1 nein Rest Enthaltungen)

  3. Das Haus Bergstraße 147 bleibt erhalten und wird nicht abgerissen. (2 ja 2 nein Rest Enthaltungen)

  4. Eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Steckelsgasse wird abgelehnt. (9 ja Rest Enthaltungen)

  5. Soll eine Verdichtung im Bereich der Gestaltungssatzung genehmigt werden, ist ein investitionsbezogener Bebauungsplan aufzustellen. (5 ja, 1 nein, Rest Enthaltungen)

  6. Der Gemeinderat möge in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt an sich ziehen. (9 ja 1 nein)

Zudem wurde eine Begehung und Augenscheinnahme der betroffenen Straßen durch Verwaltung, Politik und Betroffenen angeregt und zugesagt.

Das Baurechtsamt hat jedoch inzwischen, ohne Begehung und ohne die Behandlung im Gemeinderat abzuwarten, am 2.8.2024 die Genehmigung für den Abriss des Gebäudes erteilt !

Wenn wie geplant die Zufahrt der Tiefgarage durch die Steckelsgasse erfolgen sollte, würde sie durch 530 m zum Teil sehr engen Verkehrsberuhigten Bereich führen (in der Karte rot gestrichelt). Eine sinnvolle Alternative wäre, die Tiefgarage stattdessen über die Bergstraße (Tempo 30, gut ausgebaut, kein Verkehrsberuhigter Bereich) direkt anzufahren. Zumindest diese Verbesserung der Planung sollte durch die Stadtverwaltung vorgeschrieben werden.

In der städtischen Vorlage schreibt die Stadtverwaltung "Bei der Einfahrt zur Tiefgarage sollte auf eine gute Funktionalität mit ausreichend Platz geachtet werden, da der zur Verfügung stehende Straßenraum sehr eng ist und auch die zusätzliche Verkehrsbelastung der Steckelsgasse in der Öffentlichkeit problematisch gesehen wird. Hier sollte mit dem Amt für Mobilität erörtert werden, wie die Belastung möglichst verträglich gestaltet werden kann." Da die Steckelsgasse jedoch nicht verbreitert werden kann, ist bei Beibehaltung der Zufahrt durch die Steckelsgasse keine "verträgliche" Lösung möglich. Das nachfolgende Bild zeigt als Beispiel die Situation in der Steckelsgasse.


 

Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (SEBA) am 24.9.2024

Für die Sitzung des SEBA am 24.9.2024 stellte die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

 

1. Es wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Veränderungssperre für den Bereich Steckelsgasse und Bergstraße mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen, der die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für Handschuhsheim vom 23.01.2003 nebst Anlagen einhält. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür ein passendes Gebiet für den Bebauungsplan zu definieren.

2. Frau Bezirksbeirätin Christiane Schmidt-Sielaff wird im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Einwohnerin im Rahmen einer Anhörung nach § 33 (4) GemO die Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung im Gremium vorzutragen.“

 Frank Wetzel (GRÜNE) erklärte in der SEBA-Sitzung, dass sich die GRÜNEN bei Punkt 2 enthalten werden. Da neben der SPD (Anke Schuster und Adrian Rehberger) aber auch Hilde Stolz (BL/Linke), Klaudia Rzezniczak (HiB), Katharina Bolt (Volt) und Albert Maul (AfD) der Anhörung zustimmten, konnte Frau Schmidt-Sielaff die Argumente des Bezirksbeirats vortragen. Dabei waren auch einige wichtige neue Informationen:

bulletKeine der geplanten neuen Wohnungen wird unter 1,5 Millionen € kosten.
bulletDie Stadtverwaltung hatte die Genehmigung für den Abriss des Hampe-Hauses Bergstraße 147 bereits am 02.08.2024 erteilt.
bulletAm 23.9.2024, einen Tag vor der Behandlung im Gemeinderat, begann der Investor bereits mit der Entkernung des Hauses.
bulletDie in der Bezirksbeiratssitzung zugesagte Begehung und Augenscheinnahme der betroffenen Straßen durch Verwaltung, Politik und Betroffene hatte nicht stattgefunden.

Frau Schmidt-Sielaff wertete den Baubeginn vor der SEBA-Sitzung als Provokation gegen den Bezirksbeirat und Handschuhsheim.

Im weiteren Verlauf sprach Bürgermeister Jürgen Odszuck von einer Größe des betroffenen Grundstücks von 2200 qm. Das Grundstück Bergstraße 147 hat jedoch nur eine Größe von 1250 qm. (Erst wenn man die beiden Nachbargrundstücke hinzunimmt, ergeben sich 2200 qm.) Es ist deshalb zu befürchten, dass dies erst der Beginn einer größeren Umwidmung innerhalb der Erhaltungssatzung Handschuhsheim ist.

Jörg Hornung, Leiter des Baurechtsamts, erklärte, dass bereits nächste Woche die Frist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage des Investors auslaufe. Darin werde allerdings noch nicht über die verkehrliche Anbindung der Tiefgarage entschieden, dies erfolge erst im Genehmigungsverfahren des Bauantrags, der noch nicht gestellt wurde. Jürgen Odszuck schlug vor, anstelle des SPD-Antrags auf Aufstellung eines Bebauungsplans die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung in 14 Tagen eine Beschlussvorlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu erstellen, der dann entschieden werden könne. (Der nächste SEBA ist allerdings erst am 22.10.2024 in 4 Wochen.) Florian Kollmann (GRÜNE) schlug daraufhin vor, den SPD-Antrag diesbezüglich zu ändern. Er könne sich außerdem vorstellen, dass statt 12 Tiefgaragenplätzen für 6 Wohnungen nur 6 Plätze erstellt werden. (Die Frage ist allerdings, ob die Käufer der Luxuswohnungen jeweils nur einen PKW haben werden ?)

Der Vorschlag von Jürgen Odszuck (Beschlussvorlage der Verwaltung für die Aufstellung eines Bebauungsplans im nächsten SEBA) wurde von Frau Anke Schuster als Antrag übernommen. Diesem Antrag stimmten allerdings nur Anke Schuster und Adrian Rehberger (SPD) und Hilde Stolz (BL/Linke) zu. Dagegen stimmten alle GRÜNEN (Florian Kollmann, Frank Wetzel, Bülent Teztiker, Nora Schönberger und Leander von Detten), die CDU, HEIDELBERGER, Volt und AfD. Klaudia Rzezniczak (HiB) enthielt sich. Damit ist entschieden, dass es weder eine Veränderungssperre noch einen Bebauungsplan geben wird. Es kann nur noch im anstehenden Genehmigungsverfahren über die verkehrliche Anbindung der Tiefgarage entschieden werden.

SEBA bei der Ablehnung des geänderten SPD-Antrags.

Termin: