Gestaltungsatzung

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Gestaltungsatzung
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Schutz des Handschuhsheimer Ortsbildes


Wie kann man den historischen Ortskern Handschuhsheims bewahren und vor Bausünden, wie wir sie von anderen Orten zur Genüge kennen, schützen ?

Das wurde mehrere Jahre im Gemeinderat und Bezirksbeirat diskutiert. Die baden-württembergische Landesbauordnung bietet die Möglichkeit, in einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu regeln, wie sich der Stadtteil in Zulunft entwickeln soll und welche Auswüchse baulicher Art nicht zulässig sind.

Das Stadtplanunsamt leistete zusammen mit einem Beirat von Handschuhsheimern und Architekten gute Arbeit. Am 16.05.2002 beschloss der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Erhaltungssatzung und am 23.01.2003 die Gestaltungssatzung Handschuhsheim (mit Erläuterungen und genauem Umriss). Mit Erlass vom 03.07.2003 genehmigte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Satzungen gemäß § 74 Abs. 6 LBO. Mit der Veröffentlichung am 30.07.2003 trat die Gestaltungssatzung in Kraft. Ziel der Gestaltungssatzung ist, dass sich künftige Bauvorhaben in Umfang und Art an die vorhandene Bebauung anpassen und der Charakter Handschuhsheims bewahrt wird. Die nachfolgende Grafik zeigt den Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Schon seit 1990 gibt es die Satzung über die Zulässigkeit von Satellitenempfangsanlagen. Zweck dieser Satzung ist der Schutz der historischen Altstadt sowie die Erhaltung und Bewahrung des gewachsenen Ortsbildes im übrigen Stadtgebiet vor Beeinträchtigungen durch Satellitenempfangsanlagen. Danach ist das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Anbauen von Satellitenempfangsanlagen auf oder an Gebäuden oder auf dem Erdboden im Gebiet der Stadt Heidelberg ohne  Genehmigung  nicht zulässig. Eine Genehmigung kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden, z.B. nur, wenn keine "Anlagen anderer technischer Bauweise auf dem Markt sind, die aufgrund ihrer Form, Farbgebung und Anbringungsart nicht oder erheblich weniger störend in Erscheinung treten".

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