Wie kann man den historischen Ortskern Handschuhsheims bewahren und vor
Bausünden, wie wir sie von anderen Orten zur Genüge kennen, schützen ?
Das wurde mehrere Jahre im Gemeinderat und Bezirksbeirat diskutiert. Die
baden-württembergische Landesbauordnung bietet die Möglichkeit, in einer
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu regeln, wie sich der Stadtteil in
Zulunft entwickeln soll und welche Auswüchse baulicher Art nicht zulässig
sind.
Das Stadtplanunsamt leistete zusammen mit einem Beirat von
Handschuhsheimern und Architekten gute Arbeit. Am 16.05.2002 beschloss der
Gemeinderat der Stadt Heidelberg die
Erhaltungssatzung und am 23.01.2003 die
Gestaltungssatzung
Handschuhsheim (mit
Erläuterungen
und genauem Umriss). Mit Erlass vom 03.07.2003 genehmigte das
Regierungspräsidium Karlsruhe die Satzungen gemäß § 74 Abs. 6 LBO. Mit der
Veröffentlichung am 30.07.2003 trat die Gestaltungssatzung in Kraft. Ziel
der Gestaltungssatzung ist, dass sich künftige Bauvorhaben in Umfang und Art
an die vorhandene Bebauung anpassen und der Charakter Handschuhsheims
bewahrt wird. Die nachfolgende Grafik zeigt den Geltungsbereich der
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Schon seit 1990 gibt es die
Satzung über die Zulässigkeit von Satellitenempfangsanlagen. Zweck
dieser Satzung ist der Schutz der historischen Altstadt sowie die Erhaltung
und Bewahrung des gewachsenen Ortsbildes im übrigen Stadtgebiet vor
Beeinträchtigungen durch Satellitenempfangsanlagen. Danach ist das
Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Anbauen von Satellitenempfangsanlagen
auf oder an Gebäuden oder auf dem Erdboden im Gebiet der Stadt Heidelberg
ohne Genehmigung nicht zulässig. Eine Genehmigung kann nur unter
engen Voraussetzungen erteilt werden, z.B. nur, wenn keine "Anlagen anderer
technischer Bauweise auf dem Markt sind, die aufgrund ihrer Form, Farbgebung
und Anbringungsart nicht oder erheblich weniger störend in Erscheinung
treten".