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Hintergründe

Umsetzung des Masterplans Neuenheimer Feld                     Aktuell

 

Mit der harmonisch verlaufenen Abschlussveranstaltung des Masterplanverfahrens Neuenheimer Feld am 6. Mai 2022 und dem Gemeinderatsbeschluss am 17.3.2022, dass "die Synthese der vorliegenden Entwicklungsentwürfe den Masterplan bildet", ging das Masterplanverfahren nach vier Jahren mit zahlreichen Untersuchungen, breiten Diskussionen, umfassender Bürgerbeteiligung und mehreren Beschlüssen der Bezirksbeiräte und des Gemeinderats erfolgreich zu Ende. Dadurch war ein rechtlicher Rahmen für alle zukünftigen Baumaßnahmen gegeben.

Am 1.September 2022 legte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat nun eine Beschlussvorlage für die Aufstellung eines „Bebauungsplans Neuenheim/Handschuhsheim – Campus Im Neuenheimer Feld“ vor. Darin sollen laut Begründung „Die städtebaulichen Ergebnisse des abgeschlossenen Masterplanverfahrens Im Neuenheimer Feld / Neckarbogen planungsrechtlich gesichert werden, so dass eine zukunftsfähige Entwicklung des Campus ermöglicht wird.“ Der Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA) wird dies am 20.9.2022 und der Gemeinderat am 13.10.2022 behandeln.

Wie aus Anlage 1 der Gemeinderatsvorlage hervorgeht, hat die Verwaltung dabei jedoch vor, ein größeres Areal zu beplanen als im Masterplan NHF behandelt wurde. Die nächsten beiden Bilder zeigen den Lageplan des neuen geplanten „B-Plans Neuenheim/ Handschuhsheim - Campus Im Neuenheimer Feld“ und das Untersuchungsgebiet des Masterplanverfahrens, das von der Blauen Linie des Masterplans NHF begrenzt wird. Die „Blaue Linie“ war von Anfang an das Untersuchungsgebiet des Masterplans Neuenheimer Feld. Im Masterplanverfahren wurde von allen Teams nur das Areal innerhalb der „Blauen Linie“ untersucht.
 

Bild 1: Geplantes Areal des neuen Bebauungsplans

Bild 2: "Blaue Linie", die das Untersuchungsgebiet des Masterplanverfahrens umschließt

 

Das Areal der Sportflächen im Nordwesten (gelb markiert), was jetzt mit einbezogen werden soll, wurde während des Planungsateliers und der Konsolidierungsphase des Masterplanverfahrens von keinem Planungsteam in keinem Entwicklungsentwurf untersucht oder beplant. Auch in den Ergebnisentwürfen sind die Sportflächen nicht enthalten.

Die Verwaltung hatte im März 2019 einen Beschlussvorschlag erstellt, „dass die sportlich genutzten Flächen westlich der Tiergartenstraße außerhalb des Betrachtungsraums in Stufe 3 des Planungsateliers in die planerischen Überlegungen einbezogen werden können, wenn innerhalb des Betrachtungsraums Ersatz geplant wird
Dies wurde in allen vier Bezirksbeiräten mit großer Mehrheit abgelehnt. (BBR Bergheim 5:3:2 Stimmen, BBR Handschuhsheim 8:3:4, BBR Wieblingen 10:0:2 und BBR Neuenheim 6:1:3.)
Der dafür zuständige Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss SEVA lehnte dies ebenfalls ab und beschloss nach längerer Diskussion: „Die sportlich genutzten Flächen westlich der Tiergartenstraße außerhalb des Betrachtungsraums dürfen in Stufe 3 des Planungsateliers nicht in die planerischen Überlegungen mit einbezogen werden.“ Beschlossen im SEVA am 2.5.2019 mit 13:0:2 Stimmen. Dieser Beschluss wurde vom Gemeinderat am 9.05.2019 mit großer Mehrheit bestätigt.

Falls die Sportflächen jetzt beplant und bebaut würden, würden die Sportstätten in das noch unbebaute und ökologisch besonders wertvolle Areal des  Hühnerstein verlegt werden. Dies widerspräche sowohl den Ergebnissen als auch den Zielen des Masterplans Neuenheimer Feld. Es wäre der Beginn der Bebauung des einzigartigen Hühnersteinareals bereits weit vor dem Jahr 2050. Und zusammen mit der schon länger geplanten Straße im Osten des Hühnersteins wäre dies der Beginn des Nordzubringers durch das Handschuhsheimer Feld. All dies wäre mit keinem einzigen Entwicklungsentwurf und mit keiner einzigen Untersuchung des Masterplanverfahrens kompatibel.

Verbindlichkeit der Masterplanergebnisse ?

Obwohl die Staatssekretärin im Finanzministerium Stuttgart, Frau Gisela Splett, bei der Abschlussveranstaltung explizit darauf hinwies, dass aktuell Vorbereitungen für neue Baumaßnahmen auf Hochtouren laufen und es für die weitere Entwicklung sehr wichtig ist, dass die Ergebnisse des Masterplanverfahrens die verbindliche Grundlage für die anstehenden Maßnahmen sind, enthält die Beschlussvorlage dazu nichts Konkretes. Im Gegenteil steht in der Beschlussvorlage, dass die Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne, u.a. der alte B-Plan von 1961, solange weiter gelten sollen, bis diese durch zukünftige Festsetzungen ersetzt werden. Und dies dürfte viele Jahre dauern.

Dies muss durch den Gemeinderat unbedingt im Sinne der von Staatssekretärin Gisela Splett geforderten Verbindlichkeit geändert werden.

Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA) am 20.9.2022

Sören Michelsburg (SPD) hatte für die SPD folgenden Antrag eingebracht:

1.     „Der räumliche Umgriff des Bebauungsplans wird das Plangebiet des Masterplanergebnisses sein. Der engere Betrachtungsraum (blaue Linie, Vgl. Anlage 01 der Drucksache 0206/2016/BV) bildet daher die Grenze des Bebauungsplans.

2.     Baumaßnahmen, die bis zum Beschluss des Bebauungsplans begonnen werden, sollen mit dem Ergebnis des Masterplans übereinstimmen.

3.     Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit einer Bürgerbeteiligung begleitet.“

Sören Michelsburg erklärte, dass das Masterplanverfahren sich nur auf die Areale innerhalb der Blauen Linie bezog und dass als eines der Ergebnisse der Hühnerstein von Bebauung frei gehalten werden soll. Dies solle durch den neuen B-Plan festgeschrieben werden.

Manuel Steinbrenner (GRÜNE) sagte, das die GRÜNEN in der Zielsetzung mit der SPD übereinstimmen und dass es das Anliegen der GRÜNEN ist, dass die Sportstätten im Westen entsprechend den Ergebnissen des Masterplans unbebaut bleiben. Er sei sich aber nicht sicher, ob es sinnvoll wäre, sie jetzt aus dem neuen B-Plan herauszunehmen oder ob es nicht besser wäre, sie mit einzubeziehen und dieses Ergebnis des Masterplans dadurch auch auf dieser Fläche festzuschreiben.

Samy Schneider (Stadtplanungsamt) erläuterte, dass die westlichen Sportstätten lediglich dazu genommen worden seien, damit im Zuge des B-Plans auch ein Grünplan (Biotopvernetzung) und ein Stellplatzplan für das Gesamtgebiet erstellt werden kann. Während der Sitzung fiel niemand auf, dass der große PKW-Stellplatz am Schwimmbad aber weitgehend außerhalb der Begrenzungslinie liegt, das für eine Brücke durch das Naturschutzgebiet Alt-Neckar notwendige Areal allerdings innerhalb der Begrenzungslinie. Sören Michelsburg stimmte nach dem Beitrag von Samy Schneider zu, dass der SPD-Antrag dahingehend geändert wird, dass die westlichen Sportstätten in die Umgrenzung des neuen B-Plans aufgenommen werden.

 

Jürgen Odszuck (Erster Bürgermeister) sagte, dass er den 2. Punkt formal nicht für zulässig halte, da Baugenehmigungen Sache der Verwaltung seien und der Gemeinderat so etwas nicht beschließen könne. Man habe sich aber darauf verständigt, inhaltlich so zu verfahren wie im Antrag vorgesehen. Man könne es aber so handhaben, dass die Verwaltung den Gemeinderat informiert, falls ein Bauantrag eingeht, der mit den Ergebnissen und Zielen des Masterplans nicht übereinstimmt. Der Gemeinderat könne dann eine Veränderungssperre beschließen.

Zum Hühnerstein und der Blauen Linie schlug Jürgen Odszuck vor, in zwei Schritten vorzugehen: Zuerst einen neuen B-Plan für den Unicampus entsprechend dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Lageplan und anschließend einen neuen B-Plan für das Areal Hühnerstein. In der Summe würde das vom Gemeinderat beschlossene Bauvolumen von 868 000 qm BGF beachtet.

Sören Michelsburg nahm beide Vorschläge auf und formulierte den 2. Punkt wie folgt um:

„2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Gemeinderat über Bauanträge zu informieren, die den Bestimmungen des Masterplans nicht entsprechen.“

Der Ausschuss stimmte mit 11:0:4 zu.

Bliebe es bei diesem Beschluss, wären große Teile der Ergebnisse des Masterplanverfahrens hinfällig, z.B.:

bullet

Das Areal der westlichen Sportstätten, das bisher laut Gemeinderatsbeschluss 2019 nicht im Masterplanverfahren beplant wurde, würde bebaut, die Sportstätten incl. Gebäuden, Parkplätzen und Zufahrtsstraße in den Hühnerstein verlegt werden. Letzteres wäre der Beginn des Nordzubringers.
 

bullet

Wichtige Ergebnisse des Masterplanverfahrens wie eine Bewirtschaftung der PKW-Stellplätze mit kostendeckenden Parkgebühren würden nicht umgesetzt werden. Inzwischen hat z.B. der Vorstand des DKFZ im Rahmen des Betrieblichen Mobiltätsmanagements beschlossen, seine über 800 PKW-Stellplätze im NHF auch in Zukunft kostenlos zu belassen. Die Stadtverwaltung akzeptiert dies, auch bei dem neuen Bebauungsplan DKFZ-Berlinerstraße mit zusätzlichen 75 PKW-Stellplätzen, und plant bisher keinen Städtebaulichen Vertrag, mit dem diese Probleme geregelt werden könnten. Die zukünftigen Verkehrsströme in allen Verkehrsuntersuchungen im Masterplan wurden jedoch mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und mit steigenden Parkgebühren berechnet. Die Beibehaltung kostenloser Stellplätze würde den Ergebnissen des Masterplans widersprechen und in Zukunft den Druck zum Bau neuer Straßen erhöhen.


Gemeindrat 13.10.2022

Zu der Gemeinderatssitzung legten GRÜNE, SPD, GAL, Linke, Bunte Linke und Waseem Butt einen Gemeinschaftsantrag vor, der den Beschluss des SEBA in Teilen korrigierte und präzisierte:

  1. Die weitere Planung im Neuenheimer Feld hat zum Ziel, die Planungen des Masterplanes umzusetzen.
    Soweit die Möglichkeiten eines Bebauungsplans nicht ausreichen, die Ziele des Masterplan umzusetzen, schließt die Stadt mit den Partnern rechtliche Verträge, dies zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die Parkraumbewirtschaftung im Planungsgebiet.
     

  2. Innerhalb des Geltungsbereichs werden Bebauungen nur innerhalb der blauen Linie wie im Ergebnis des Masterplans vorgesehen realisiert
     

  3. Solange keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorliegen, werden sämtliche Baueingaben im Geltungsbereich dem SEBA umgehend (nicht-öffentlich) zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat behält sich bei Abweichungen zum Masterplan-Ergebnis vor, Zurückstellungen und Veränderungssperren nach BauGB Par. 14 zu beschließen.
     

  4. Das gesamte Aufstellungs- und Bebauungsplanverfahren wird von einer Bürgerbeteiligung begleitet, die nach den Leitlinien der Stadt Heidelberg für mitgestaltende Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, beginnend mit den Vorentwürfen im Aufstellungsverfahren. Die Koordinierungsstelle der Stadt Heidelberg ist verantwortlich für das Beteiligungsverfahren. Die Finanzierung der Beteiligungsformate erfolgt über die Koordinierungsstelle. Hierfür werden zusätzliche hinreichende Mittel im Haushalt eingestellt. Die Koordinierungsstelle wird mit Beschluss zum Aufstellungsverfahren beauftragt, eine für dieses Vorhaben entsprechende Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Derek Cofie-Nunoo, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, brachte den Antrag ein und erklärte, dass der Antrag dazu dient, die Ergebnisse des Masterplans Neuenheimer Feld nun auch verlässlich so umzusetzen, wie sie in einem langen Verfahren erarbeitet wurden. Alexander Föhr (CDU) bezeichnete in einer kurzen Stellungnahme dagegen den Gemeinschaftsantrag als "Quatsch", den die CDU-Fraktion ablehnen werde. Sören Michelsburg (SPD) und Arnulf Weiler-Lorentz (BL) sprachen für den Antrag.
Der Gemeinschaftsantrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen (25 Ja-Stimmen von GRÜNE, SPD, GAL, LINKE, BL und OB, 13 Nein-Stimmen von CDU, AfD, FDP und HDer und 2 Enthaltungen). Daraufhin wurde der damit geänderte Beschlussvorschlag der Verwaltung (Aufstellungsbeschluss des B-Plans) mit großer Mehrheit (2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) beschlossen.

Damit ist nun gewährleistet, dass die weiteren Maßnahmen im Neuenheimer Feld entsprechend den Ergebnissen des Masterplans umgesetzt werden und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb der blauen Linie keine Bebauung erfolgt.
 

Als nächstes wird jetzt der Bebauungsplan für die nördliche Erschließungsstraße und die Straßenbahn im Unicampus vorbereitet.
 

Neubauvorhaben des DKFZ

Ein erster Präzedenzfall für die Beachtung der Ergebnisse des Masterplans ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Neuenheim - Neubau eines Gebäudekomplexes des DKFZ. Der Entwurf des B-Plans wurde am 25.7.2022 erstellt, also vier Monate nach dem Gemeinderatsbeschluss des Masterplans am 17.3.2022. Der Entwurf wurde am 18.10.2022 im Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA) behandelt. Die Fraktion der GRÜNEN hatte dazu folgenden Sachantrag gestellt:

"Zum Satzungsbeschluss ist der ausgehandelte städtebauliche Vertrag vorzulegen, inkl. Aussagen zum Mobilitätskonzept (Parkgebühren, Jobticket, etc.). Die Zustimmung zum Satzungsbeschluss ist an ein masterplankonformes Mobilitätskonzept gekoppelt."

Das Vorhaben sieht die Überbauung von bisherigen oberirdischen PKW-Stellplätzen und die Schaffung von 75 PKW-Stellplätzen in einer Tiefgarage vor. Diese sollen jedoch, anders als die Ergebnisse des Masterplans NHF und die dem Masterplan zugrundeliegenden Verkehrsberechnungen, nach bisherigem Plan kostenlos sein. 

Im SEBA brachte Anita Schwitzer (GRÜNE) den Sachantrag ein und begründete ihn zusammen mit Ursula Röper (GRÜNE). Nicole Marmé (CDU) argumentierte dagegen, Hilde Stolz (BL) und Bernd Zieger (LINKE) dafür. Annette Friedrich (Leiterin Stadtplanungsamt) legte dar, dass sie dies gerne als Verhandlungsauftrag für die Gespräche zur Erstellung des Durchführungsvertrages mitnehmen würde. "Das ist eine Aufgabe, die wir gerne annehmen." Simone Schenk (FDP) und Judith Marggraf (GAL) äußerten jedoch Bedenken. Judith Marggraf : "Ich bin keine Spezialistin im Masterplanverfahren, aber das Problem scheint mir zu sein, dass es ein masterplankonformes Mobilitätskonzept noch gar nicht gibt." Deshalb schlug sie vor, den 2. Satz im Antrag der GRÜNEN abzuschwächen. Hier irrte Frau Marggraf. Beide Entwicklungsteams haben ein ausführliches Mobilitätskonzept entwickelt, was einheitlich in beiden Entwürfen eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit steigenden Parkgebühren vorsieht. Auch alle Verkehrsberechnungen der Verkehrsgutachter IIVAS/VCDB wurden mit steigenden Parkgebühren gerechnet. Nur so funktionieren die Konzepte.

Das DKFZ bietet seine rund 1 000 PKW-Stellplätze seinen Beschäftigten bisher kostenlos an. Dies ist auch für die 75 Stellplätze in der neuen DKFZ-Tiefgarage für die Zukunft geplant. Würde dies so bleiben, müssten die seit 2007 geltenden Parkgebühren für die Beschäftigten von Universität und Klinikum überproportional stark steigen, um dies auszugleichen und den Verkehr abwickeln zu können. Die Formulierung der GRÜNEN war deshalb richtig. Ohne eine entsprechende Parkraumbewirtschaftung nach dem Mobilitätskonzept des Masterplans würde mit dem geplanten Wachstum auf dem Campus der Autoverkehr in Bergheim, Neuenheim und Handschuhsheim ansteigen.

Bürgermeister Raoul Schmidt-Lafontaine (GRÜNE) schwächte nach den Redebeiträgen von Simone Schenk und Judith Marggraf den 2. Satz des Antrags wie folgt ab: "Die Verwaltung wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger im Sinne eines masterplankonformen Mobilitätskonzeptes zu verhandeln." Frau Friedrich hatte zuvor erklärt, dass zu einem Vertrag zwei Seiten gehören, die zustimmen müssen. Und das DKFZ weiß jetzt, dass es auch bei seiner Haltung bleiben kann und in diesem Fall keine Ablehnung des B-Plans befürchten muss.

Die Abstimmung ergab 8 Ja-Stimmen (Anita Schwitzer, Ursula Röper, Luitgard Nipp-Stolzenburg, Frank Wetzel GRÜNE; Anke Schuster SPD; Hilde Stolz BL, Bernd Zieger LINKE, Judith Marggraf GAL) und 3 Nein-Stimmen (Simone Schenk FDP, Nicole Marmé und Otto Wickenhäuser CDU), keine Enthaltung.

 

Preisverleihung des Goldenen Betonklotzes an das DKFZ

Im Jahr 2022 wurde das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) von GREENPEACE als Empfänger des "Goldenen Betonklotzes" ausgewählt. Hierbei handelt es sich um eine Negativauszeichnung, mit der auf besonders umweltschädliche Haltungen oder Entscheidungen aufmerksam gemacht wird, um positive Veränderungen anzustoßen. Grund ist das automobilfreundliche betriebliche Mobilitätsmanagement des DKFZ, insbesondere das Beharren auf kostenlosen Parkplätzen für seine MitarbeiterInnen im klaren Gegensatz zu den Ergebnissen des abgeschlossenen Masterplanverfahrens. Dies sei mit einer zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Ausrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Neuenheimer Felds nicht vereinbar. Die Universität und das Uniklinikum hatten die Parkraumbewirtschaftung schon vor 15 Jahren eingeführt.

Die Preisverleihung fand am Nikolaustag 6. Dezember 2022 vor dem Hauptgebäude des DKFZ statt.

In der Preisverleihung schreibt GREENPACE u.a.:

"Mit seiner Förderung des motorisierten Individualverkehrs hat sich das DKFZ den Goldenen Betonklotz redlich verdient:

bullet Das DKFZ bietet seine bestehenden ca. 800 Parkplätze weiterhin kostenfrei an und investiert zusätzlich mit dem aktuellen Neubau rund zwei Millionen Euro in eine neue Tiefgarage mit kostenfreien Autostellplätzen.
bullet Auch ab 2023 ist das Jobticket für DKFZ-Mitarbeitende deutlich teurer als für Uni- und Klinikum-Mitarbeitende."

" 'Ohne Rauch geht’s auch!' ist als Appell gegen das krebserregende Rauchen vor den Gebäuden des DKFZ zu lesen. Diese Aufforderung gilt allerdings auch für den Rauch, der aus den Auspuffen der über 800 Autos von DKFZ-Mitarbeiter:innen kommt, die werktags zweimal am Tag in das und aus dem Neuenheimer Feld fahren. Dieser tägliche Pendelverkehr verursacht nicht nur tonnenweise Treibhausgase, sondern stellt nach aktuellen Forschungsergebnissen auch eine bedeutende Ursache für Lungenkarzinome, Herzrhythmusstörungen, Diabetes mellitus und neurodegenerative Erkrankungen dar (Quelle: Spiegel Online-Artikel "EU ignoriert Warnungen aus der Medizin" vom 27.10.2022). Doch anstatt im Mobilitätsmanagement konsequent Anreize für eine umweltfreundliche und klimaschonende Anreise zum Arbeitsplatz zu schaffen, setzt das DKFZ nach wie vor die falschen Signale und will mit dem aktuellen Neubau im Neuenheimer Feld sogar noch rund zwei Millionen Euro in neue, für die Nutzer kostenlose PKW-Stellplätze investieren."

"Nicht zuletzt stellt sich die Frage, aus welchem Etat das DKFZ die millionenschwere Subventionierung von Parkplätzen bestreitet. Aus Forschungsgeldern des Landes oder des Bundes, oder sogar aus privaten Vermächtnissen von Menschen, die in ihrem Testament die Krebsforschung bedacht haben?

Das DKFZ hat die große Chance, eine zukunftsfähige Mobilität zu fördern und damit einen großen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität der Heidelberger Stadtbevölkerung zu leisten. Es wäre gut, wenn es diese Chance nutzt."

GREENPEACE Mannheim-Heidelberg      Video des SWR

Am 7.11.2023, 16 Jahre nach Einführung des bezuschussten Jobtickets für die Beschäftigten der Universität, teilte der Vorstand des DKFZ in einem Rundbrief an die Mitarbeitenden mit, dass nun endlich "das Jobticket für die meisten Mitarbeitenden bezuschusst" wird. Die PKW-Parkplätze jedoch bleiben weiterhin kostenlos.

Wie geht es mit dem Masterplan weiter ?

Nachdem mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.03.2022 das Masterplanverfahren und die formale Zusammenarbeit der drei Projektträger im Masterplanverfahren auf Vorschlag der Verwaltung beendet worden war, legte die Stadtverwaltung am 12.1.2023 dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vor, nach der weitere 320 000 Euro für ein Projektmanagement des Büro Imorde Projekt- und Kulturberatung GmbH aus Münster für die weitere Zusammenarbeit der drei Projektträger zur Verfügung gestellt werden sollen. (Das wäre noch einmal ungefähr die Hälfte der Kosten, die das Projektmanagement von Imorde während des gesamten Masterplanprozesses gekostet hat.) Dies würde bedeuten, dass das Masterplanverfahren weitergeht, aber ohne Planungsteams, ohne Experten und ohne Bürgerbeteiligung. Imorde soll lediglich die Zusammenarbeit der Projektträger leitend koordinieren, nicht eine Bürgerbeteiligung.

Aus der BV geht hervor, dass von Imorde verschiedene Arbeitsgruppen koordiniert werden sollen, ohne dass bekannt ist, welche Arbeitsgruppen mit welcher personellen Zusammensetzung welche Aufgaben durchführen sollen. Diese Vorgehensweise ist nicht transparent und sie widerspricht verschiedenen GR-Beschlüssen. Es soll u.a. eine Arbeitsgruppe  "Erschließung " eingerichtet werden, obwohl das Erschließungskonzept bereits im Masterplanverfahren und vom Gemeinderat mit seinem Beschluss vom März 2022 abschließend beschlossen wurde. 

Was jetzt ansteht, ist die Erstellung von Bebauungsplänen, z.B. für die Straßenbahn. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe der Stadt. Hier wäre es wesentlich sinnvoller, das Planungsbüro Höger oder auch astoc mit konkreten Fragestellungen zu beauftragen. Diese sind voll eingearbeitet, das Büro Imorde arbeitet nicht inhaltlich.

Die Beschlussvorlage wurde am 26.1.2023 im Haupt- und Finanzausschuss (HAFA) behandelt. Hilde Stolz (BL) kritisierte, dass in der Vorlage eine Reihe von Fragen offen bleiben, z.B. wer in den Arbeitsgruppen sitzen solle und wie die Bürgerbeteiligung ablaufen solle. Prof. Dr. Anke Schuster (SPD) zitierte, was die Beschlusslage des Gemeinderats ist und zeigte auf, wo die neue Beschlussvorlage dem widerspricht. Sie rief in Erinnerung, dass es jetzt darum geht, die Bebauungspläne zu erstellen. Christoph Rothfuß (GRÜNE) wies darauf hin, dass das Masterplanverfahren beendet wurde und damit auch die formale Zusammenarbeit der Projektträger, die von Imorde koordiniert wurde. Für die Erstellung der Bebauungspläne brauche es inhaltliche Zuarbeit, dies könnten am besten die Planungsteams leisten. Der Gemeinderat habe beschlossen, dass das weitere Vorgehen durch eine "vorgezogene Bürgerbeteiligungen begleitet" wird. Dazu stehe in der Vorlage nichts.

Am Ende wurde der Beschlussvorlage nicht zugestimmt, sie wurde in den dafür zuständigen Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (SEBA) am 28.02.2023 verwiesen.

Für den SEBA am 28.2.23 hatte die SPD einen Antrag gestellt, das Projektmanagement während der Umsetzung des Masterplans Im Neuenheimer Feld nicht der Firma Imorde aus Münster, sondern der Koordinierungsstelle der Stadt Heidelberg zu übertragen, die von Anfang an am Masterplanverfahren beteiligt war. Außerdem sollte die personelle Zusammensetzung der fünf geplanten Arbeitsgruppen offen gelegt werden. In der SEBA-Sitzung jedoch zog Sören Michelsburg (SPD) den gesamten Antrag zurück und schlug stattdessen nur vor, Imorde zunächst für ein Jahr zu beauftragen. Dies wurde beschlossen.

Für die darauf folgende Sitzung des HAFA am 8.3.2023 stellten die GRÜNEN den Antrag: "1. Die Arbeitsgruppen Erschließung und Umsetzungsvereinbarung werden mit je 3 Stadträt*innen besetzt. 2. Die Verwaltung legt einen Zeitplan für die nördliche Erschließungsstraße und den inneren Straßenbahnring vor." Der Sitzungsleiter Bürgermeister Jürgen Odszuck (CDU) ließ diesen Sachantrag jedoch nicht zu.  Beschlossen wurde nur Nr. 2 und die Beauftragung von Imorde für "zunächst ein Jahr". Die Aufgabe und Zusammensetzung der geplanten Arbeitsgruppen wurde nicht erläutert.

Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 23.5.2023

Im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 23.5.2023 legt die Verwaltung einen „Sachstandsbericht“ zur Umsetzung des Masterplans NHF vor.

Die wichtigste Information daraus ist, dass alles total langsam gehen wird. Das betrifft z.B. und vor allem die Umsetzung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Unicampus. In der Anlage 1 heißt es dazu auf S. 1: „Gemäß üblicher Planungszeiträume für die einzelnen Leistungsphasen ist eine Fertigstellung der nördlichen Erschließungsstraße voraussichtlich bis Ende 2020er Jahre und des Straßenbahncampusring Anfang 2030er Jahre realistisch.“

Obwohl der Masterplan NHF bereits seit März 2022 fertig ist, soll eine neue Vorentwurfsplanung für die Straßenbahn erst (mehr als 2 Jahre später) Mitte 2024 begonnen werden, sie soll dann ein weiteres volles Jahr dauern. Der Text enthält zur Begründung den Satz: „Entsprechend neuer verkehrlicher und gestalterischer Anforderungen, die sich aus dem Masterplanverfahren in Form des verkehrlichen Leitbildes und des harmonisierten Verkehrsnetzes ergeben, ist eine Neuplanung der Straßenbahntrasse erforderlich.“

Dies ist so nicht richtig. Aus dem Masterplanverfahren ergeben sich auf dem überwiegenden Teil der geplanten Straßenbahnstrecke keine wesentlich anderen Vorgaben als aus den bisherigen Planungen. Die Pläne zur Straßenbahnerschließung des Campus waren bereits 2012 fertig und wurden vom Regierungspräsidium im Juni 2014 planfestgestellt. Nur durch die damalige Klage der Universitätsspitze wurden sie verhindert. Das Masterplanverfahren hat genau diese damalige Planung in beiden Ergebnisentwürfen im Wesentlichen bestätigt. Änderungen betreffen nur im nördlichen Teil die Gestaltung eines Platzes im Bereich der Straße INF, eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit der Straßenbahn beim Entwurf Höger nach Süden im Bereich der Straße INF und die Verlagerung der Trasse auf die Straße INF.

 Heidelberg befindet sich seit Mai 2019 im Klimanotstand.

Das jetzige Planungstempo würde bedeuten, dass es ab jetzt mindestens ein weiteres Jahrzehnt dauern würde, bis der Unicampus mit 25 000 Arbeitsplätzen und 18 000 Studierenden eine leistungsfähige Straßenbahnverbindung erhält. Bis dahin werden weder Oberbürgermeister Eckart Würzner noch die jetzige Amtsleiterin des Amts für Mobilität noch die anderen Akteure im Amt sein. Und bis dahin wird es weitere rund 60 Millionen Autofahrten in den Unicampus geben, ein Teil der Autofahrer wird weiter im Stau stehen, genauso wie die Menschen, die im Bus fahren.

Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen nach dem Klimaschutzgesetz um 65% abnehmen. Wie soll das aber mit einer solchen Vorgehensweise funktionieren ?? Die Planung im Neuenheimer Feld findet seit Jahren losgelöst von den (inzwischen auch gesetzlichen) Erfordernissen des Klimaschutzes statt.

Am 17.06.1993, also vor 30 Jahren, beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit im Sofortmaßnahmenprogramm Verkehr, dass die Planung einer Straßenbahnerschließung des NHF’s begonnen werden soll. Durch die bisherige Verhinderung einer modernen Straßenbahn wurden bis heute ca. 120 000 t CO2 unnötig freigesetzt. Durch die weitere langsame Planung der Straßenbahn werden bis Anfang der 2030er Jahre weitere ca. 40 000 t CO2 unnötig emittiert werden.

In der SEBA-Sitzung am 23.5.2023 war die Behandlung des Tagesordnungspunktes wegen eingetretener Beschlussunfähigkeit des Gremiums nicht möglich.
 

Bezirksbeirat Handschuhsheim am 30.11.2023

Im Bezirksbeirat am 30.11.2023 informierte Hendrik Stalmann-Fischer (Stellvertretender Amtsleiter Amt für Mobilität) über den Stand der Straßenbahnplanung im NHF. Bis Ende 2023 wird in Abstimmung mit der Universität und dem Land die Trasse für die zukünftige Straßenbahn im Detail (entsprechend dem Ergebnis des Masterplanverfahrens "innerer Straßenbahnring") festgelegt. Danach wird dann die Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellt. Der Baubeginn der Straßenbahn wird nach derzeitiger Zeitplanung etwa um 2030 sein. 

Anschließend wurde die geplante "Umsetzungsvereinbarung – Vereinbarung zur Umsetzung des Masterplans für das Universitätsgebiet Im Neuenheimer Feld" behandelt. Dabei zeigte sich, dass es ein großer Nachteil (oder Absicht ?) war, dass der Bezirksbeirat Handschuhsheim im Gremienlauf, anders als normal, das Thema erst nach der ausführlichen Behandlung im SEBA-Ausschuss des Gemeinderats auf der Tagesordnung hatte.

Der Gemeinderat hatte 2022 beschlossen, dass wie von den beiden Ergebnisentwürfen ASTOC und HÖGER nachgewiesen, noch 868 000 qm BGF (Bruttogrundfläche) auf dem bestehenden Unicampus südlich des Klausenpfads gebaut werden können. Das Problem ist jedoch, dass die Umsetzung der Ergebnisse des Masterplans in einen Bebauungsplan etwa 10-12 Jahre dauern wird und in der Zwischenzeit im Campus laufend weiter auf Grundlage des alten (!) Bebauungsplans von 1961 gebaut wird. Die zulässige Geschossflächenzahl des alten Bebauungsplans ist seit Jahren überschritten. Bisher wurden weitere Baugenehmigungen jeweils mit Befreiungen erteilt. Dies wäre jedoch in Zukunft nicht mehr möglich, da das Volumen des alten B-Plans inzwischen um 21% überschritten ist.

In der Umsetzungsvereinbarung sollen deshalb weitere Befreiungen ermöglicht werden. In §3 – Bauliche Entwicklung in der Umsetzungsphase heißt es dazu:

"(2) ... Bis zur Schaffung neuen Baurechts sollen für Bauvorhaben des Landes oder der mit der Universität verbundenen Einrichtungen oder sonstigen Forschungseinrichtungen Baugenehmigungen auf Grundlage des geltenden Baurechts und Befreiungen von der Geschossflächenzahl auf der Basis des §31 Absatz 2 Nummern 1 und 2 Baugesetzbuch, soweit ermessensgerecht, erteilt werden. In ihr Ermessen wird die Baurechtsbehörde einbeziehen, dass im Masterplangebiet ein Zuwachs der Bruttogrundfläche im Umfang von 868.000 m² vorgesehen ist."

Dadurch besteht die Gefahr, dass die letzten noch vorhandenen Flächen im Campus, so wie in den letzten Jahren, durch Gebäude mit wenigen Geschossen verbraucht  werden und dann für weitere Bauten auf dem bestehenden Campus kein Platz mehr vorhanden sein wird. Dies hätte nach der Rahmenvereinbarung eine Bebauung des Handschuhsheimer Felds im Gewann Hühnerstein zur Folge. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (GRÜNE) hatte bei der Abschlussveranstaltung des Masterplans besonders auf dieses Problem hingewiesen, dass bis zum Vorliegen eines neuen Bebauungsplans alle laufenden Planungen an die Masterplanergebnisse angepasst werden müssten.

Das Foto zeigt, wie wenig flächensparend bis heute im Neuenheimer Feld gebaut wird. Das neue Apothekengebäude wurde während des Masterplanverfahrens errichtet, als schon längst klar war, dass flächensparend gebaut werden müsste, um das Handschuhsheimer Feld zu erhalten. 

Birgit Müller-Reiss (BL) stellte deshalb zur geplanten Umsetzungsvereinbarung folgenden wichtigen Antrag:

"Der letzte Satz in § 3 (3) wird ersetzt durch „Sämtliche Baueingaben im Geltungsbereich werden dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss umgehend (nicht-öffentlich) zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat behält sich bei Abweichungen zum Masterplan-Ergebnis vor, Zurückstellungen und Veränderungssperren nach Baugesetzbuch Paragraf 14 zu beschließen.“

Der Antrag konnte jedoch nicht abgestimmt werden, da Bezirksbeirätin Nina Gray (SPD) vor der Abstimmung den Antrag stellte, dass sich der Bezirksbeirat Handschuhsheim mit diesem Thema nicht befasst. Dieser Antrag wurde mit 6:3:3 mit Unterstützung von CDU, FDP und AfD angenommen. Dadurch wurde die Chance vertan, dem am 14.12.2023 tagenden Gemeinderat von Seiten des Bezirksbeirats Handschuhsheim die Lösung dieses Problems zu empfehlen.

Anschließend wurde noch das Thema Beteiligungskonzept für die Umsetzung des Masterplans behandelt. Luise Wendebourg (SPD) stellte dazu den Antrag, dass das "Bündnis Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld", das den ganzen Masterplanprozess begleitet hat, mit einer Person und einer Stellvertretung in die etwa 10-köpfige projektbegleitende Arbeitsgruppe entsandt wird. Dieser Antrag wurde mit einer guten Mehrheit von 8 Ja, 1 Nein und 2 Enthaltungen beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 brachte Dr. Nicola Lutzmann (GRÜNE) diesen Beschluss des Bezirksbeirats Handschuhsheim als Antrag ein, der anschließend zusammen mit dem Beteiligungskonzept " Bebauungsplan Neuenheim / Handschuhsheim - Campus Im Neuenheimer Feld" einstimmig beschlossen wurde.
 

Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (SEBA) - 20.02.2024

In der SEBA-Sitzung am 17.10. 2024 hatte die SPD folgenden Antrag zur Umsetzungsvereinbarung gestellt:

"Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Umsetzungsvereinbarung (Anlage 01 zur Ersten Ergänzung zur Drucksache 0279/2023/BV) in § 2 Absatz 6 wie folgt zu ergänzen (Änderungen fett):
Die Flächen im Hühnerstein sind baurechtlich entwickelt und werden nicht in Frage gestellt. Sie werden erst städtebaulich weiterentwickelt, wenn die funktionsabhängigen Verdichtungspotentiale im bestehenden Campus weitgehend ausgeschöpft sind und auf anderen Flächen innerhalb des räumlichen Umgriffs (blaue Linie) eine Bruttogeschossfläche in Höhe von 868.000 m² nicht entwickelt werden kann."

Dieser Antrag wurde mit 9 zu 4 bei 0 Enthaltungen beschlossen. Es war ein Ergebnis des Masterplanprozesses, dass der Hühnerstein für die bauliche Entwicklung der Universität, Forschungseinrichtungen und Kliniken zumindest im Planungszeitraum bis zum Jahr 2050 nicht benötigt wird.

In der SEBA-Sitzung am 20.2.2024 teilte 1. Bürgermeister Odszuck mit, dass diese Ergänzung rückgängig gemacht werden sollte. Das Hauptargument: es sei ja klar, dass 868 000 qm BGF die Obergrenze des Wachstums sei und dass der Masterplan wie beschlossen umgesetzt werde. Ihm schlossen sich Nicole Marmé (CDU), Matthias Fehser (HDer) und Simone Schenk (FDP) an, die einen gemeinsamen Antrag vorstellten, den Entwurf der Umsetzungsvereinbarung zum Masterplan in seiner bisherigen Version zu beschließen. Marco Grübbel (neuer Leiter von Vermögen und Bau) erläuterte, dass man mit den Ergebnissen der beiden Planungsteams Astoc und Höger nicht ganz zufrieden sei und es sein könne, dass man die 868 000 qm BGF nicht im Neuenheimer Feld-Campus unterbringen könne. Sören Michelsburg (SPD) legte dar, dass dies jedoch gerade das klare Ergebnis des fünfjährigen Masterplanprozesses war, dass das Wachstum auf dem Campus entwickelt werden kann. Um dies zu verdeutlichen, habe die SPD den beschlossenen Antrag gestellt. Im weiteren Verlauf der Diskussion relativierten jedoch Ursula Röper (GRÜNE) und Anke Schuster (SPD) ihren eigenen Beschluss, am Ende stimmten alle dem Antrag von CDU, HDer und FDP zu und verabschiedeten einstimmig die Umsetzungsvereinbarung ohne den vorherigen Zusatz.

Während der Sitzung wurde klar, dass die Uni nicht das Problem hat, mit dem von ihr zu Beginn des Masterplanprozesses angegebenen gewaltigen Zuwachs von 868 000 qm BGF auszukommen, dies ist ein Zuwachs von rund 80% !  Es geht ihr darum, weiter mit geringer Verdichtung (siehe z.B. Bild oben) zu bauen und sich letztendlich in das Gewann Hühnerstein ins Handschuhsheimer Feld ausdehnen zu können.

Prognose: In fünf bis zehn Jahren wird das Unibauamt erklären, dass ein Bau einer weiteren Klinik oder Wohnungen für Beschäftigte nicht, wie von den beiden Planungsteams Astoc und Höger als Ergebnis des Masterplanprozesses gezeigt, auf dem Uni-Campus stattfinden kann, sondern mit einer Flächenverlagerung in den Hühnerstein geschehen muss.

Termine: zur Zeit keine

 

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