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Umsetzung des Masterplans
Neuenheimer Feld
Aktuell
Mit der harmonisch verlaufenen
Abschlussveranstaltung des Masterplanverfahrens Neuenheimer Feld am 6.
Mai 2022 und dem Gemeinderatsbeschluss am 17.3.2022, dass "die Synthese
der vorliegenden Entwicklungsentwürfe den Masterplan bildet", ging das
Masterplanverfahren nach vier Jahren mit zahlreichen Untersuchungen, breiten
Diskussionen, umfassender Bürgerbeteiligung und mehreren Beschlüssen der
Bezirksbeiräte und des Gemeinderats erfolgreich zu Ende. Dadurch war ein
rechtlicher Rahmen für alle zukünftigen Baumaßnahmen gegeben.
Am 1.September 2022 legte die Stadtverwaltung dem
Gemeinderat nun eine
Beschlussvorlage
für die Aufstellung eines „Bebauungsplans Neuenheim/Handschuhsheim – Campus
Im Neuenheimer Feld“ vor. Darin sollen laut Begründung „Die
städtebaulichen Ergebnisse des abgeschlossenen Masterplanverfahrens Im
Neuenheimer Feld / Neckarbogen planungsrechtlich gesichert werden, so dass
eine zukunftsfähige Entwicklung des Campus ermöglicht wird.“ Der
Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA) wird dies am 20.9.2022 und der
Gemeinderat am 13.10.2022 behandeln.
Wie aus Anlage 1 der Gemeinderatsvorlage hervorgeht, hat
die Verwaltung dabei jedoch vor, ein größeres Areal zu beplanen als im
Masterplan NHF behandelt wurde. Die nächsten beiden Bilder zeigen den
Lageplan des neuen geplanten „B-Plans Neuenheim/ Handschuhsheim - Campus Im
Neuenheimer Feld“ und das Untersuchungsgebiet des Masterplanverfahrens, das
von der Blauen Linie des Masterplans NHF begrenzt wird. Die „Blaue Linie“
war von Anfang an das Untersuchungsgebiet des Masterplans Neuenheimer Feld.
Im Masterplanverfahren wurde von allen Teams nur das Areal innerhalb der
„Blauen Linie“ untersucht.
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Bild 1: Geplantes Areal des neuen Bebauungsplans

Bild 2: "Blaue Linie", die das Untersuchungsgebiet des
Masterplanverfahrens umschließt |
Das Areal der
Sportflächen im Nordwesten (gelb markiert), was jetzt mit einbezogen werden
soll, wurde während des Planungsateliers und der Konsolidierungsphase des
Masterplanverfahrens von keinem Planungsteam in keinem Entwicklungsentwurf
untersucht oder beplant. Auch in den Ergebnisentwürfen sind die Sportflächen
nicht enthalten.
Die Verwaltung hatte im März 2019 einen
Beschlussvorschlag erstellt, „dass die sportlich genutzten Flächen
westlich der Tiergartenstraße außerhalb des Betrachtungsraums in Stufe 3 des
Planungsateliers in die planerischen Überlegungen einbezogen werden können,
wenn innerhalb des Betrachtungsraums Ersatz geplant wird“
Dies wurde in allen vier Bezirksbeiräten mit großer Mehrheit abgelehnt. (BBR
Bergheim 5:3:2 Stimmen, BBR Handschuhsheim 8:3:4, BBR Wieblingen 10:0:2 und
BBR Neuenheim 6:1:3.)
Der dafür zuständige Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss SEVA lehnte
dies ebenfalls ab und beschloss nach längerer Diskussion: „Die sportlich
genutzten Flächen westlich der Tiergartenstraße außerhalb des
Betrachtungsraums dürfen in Stufe 3 des Planungsateliers nicht in die
planerischen Überlegungen mit einbezogen werden.“ Beschlossen im SEVA am
2.5.2019 mit 13:0:2 Stimmen. Dieser Beschluss wurde vom Gemeinderat am
9.05.2019 mit großer Mehrheit bestätigt.
Falls die Sportflächen jetzt beplant und bebaut
würden, würden die Sportstätten in das noch unbebaute und ökologisch
besonders wertvolle Areal des Hühnerstein verlegt werden. Dies
widerspräche sowohl den Ergebnissen als auch den Zielen des Masterplans
Neuenheimer Feld. Es wäre der Beginn der Bebauung des einzigartigen
Hühnersteinareals bereits weit vor dem Jahr 2050. Und zusammen mit der schon
länger geplanten Straße im Osten des Hühnersteins wäre dies der Beginn des
Nordzubringers durch das Handschuhsheimer Feld. All dies wäre mit keinem
einzigen Entwicklungsentwurf und mit keiner einzigen Untersuchung des
Masterplanverfahrens kompatibel.
Verbindlichkeit der Masterplanergebnisse ?
Obwohl die Staatssekretärin im Finanzministerium
Stuttgart,
Frau
Gisela Splett, bei der Abschlussveranstaltung explizit darauf hinwies,
dass aktuell Vorbereitungen für neue Baumaßnahmen auf Hochtouren
laufen und es für die weitere Entwicklung sehr wichtig ist, dass die
Ergebnisse des Masterplanverfahrens die verbindliche Grundlage für die
anstehenden Maßnahmen sind, enthält die Beschlussvorlage dazu nichts
Konkretes. Im Gegenteil steht in der Beschlussvorlage, dass die
Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne, u.a. der alte B-Plan von 1961,
solange weiter gelten sollen, bis diese durch zukünftige Festsetzungen
ersetzt werden. Und dies dürfte viele Jahre dauern.
Dies muss durch den Gemeinderat unbedingt im Sinne der
von Staatssekretärin Gisela Splett geforderten Verbindlichkeit geändert
werden.
Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA) am
20.9.2022
Sören Michelsburg (SPD) hatte für die SPD folgenden
Antrag eingebracht:
1. „Der räumliche Umgriff des Bebauungsplans wird
das Plangebiet des Masterplanergebnisses sein. Der engere Betrachtungsraum
(blaue Linie, Vgl. Anlage 01 der Drucksache 0206/2016/BV) bildet daher die
Grenze des Bebauungsplans.
2. Baumaßnahmen, die bis zum Beschluss des
Bebauungsplans begonnen werden, sollen mit dem Ergebnis des Masterplans
übereinstimmen.
3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit
einer Bürgerbeteiligung begleitet.“
Sören Michelsburg erklärte, dass das
Masterplanverfahren sich nur auf die Areale innerhalb der Blauen Linie bezog
und dass als eines der Ergebnisse der Hühnerstein von Bebauung frei gehalten
werden soll. Dies solle durch den neuen B-Plan festgeschrieben werden.
Manuel Steinbrenner (GRÜNE) sagte, das die GRÜNEN in
der Zielsetzung mit der SPD übereinstimmen und dass es das Anliegen der
GRÜNEN ist, dass die Sportstätten im Westen entsprechend den Ergebnissen des
Masterplans unbebaut bleiben. Er sei sich aber nicht sicher, ob es sinnvoll
wäre, sie jetzt aus dem neuen B-Plan herauszunehmen oder ob es nicht besser
wäre, sie mit einzubeziehen und dieses Ergebnis des Masterplans dadurch auch
auf dieser Fläche festzuschreiben.
Samy Schneider (Stadtplanungsamt) erläuterte, dass die
westlichen Sportstätten lediglich dazu genommen worden seien, damit im Zuge
des B-Plans auch ein Grünplan (Biotopvernetzung) und ein Stellplatzplan für
das Gesamtgebiet erstellt werden kann. Während der Sitzung fiel niemand auf,
dass der große PKW-Stellplatz am Schwimmbad aber weitgehend außerhalb der
Begrenzungslinie liegt, das für eine Brücke durch das Naturschutzgebiet
Alt-Neckar notwendige Areal allerdings innerhalb der Begrenzungslinie. Sören
Michelsburg stimmte nach dem Beitrag von Samy Schneider zu, dass der
SPD-Antrag dahingehend geändert wird, dass die westlichen Sportstätten in
die Umgrenzung des neuen B-Plans aufgenommen werden.

Jürgen Odszuck (Erster Bürgermeister) sagte, dass er
den 2. Punkt formal nicht für zulässig halte, da Baugenehmigungen Sache der
Verwaltung seien und der Gemeinderat so etwas nicht beschließen könne. Man
habe sich aber darauf verständigt, inhaltlich so zu verfahren wie im Antrag
vorgesehen. Man könne es aber so handhaben, dass die Verwaltung den
Gemeinderat informiert, falls ein Bauantrag eingeht, der mit den Ergebnissen
und Zielen des Masterplans nicht übereinstimmt. Der Gemeinderat könne dann
eine Veränderungssperre beschließen.
Zum Hühnerstein und der Blauen Linie schlug Jürgen
Odszuck vor, in zwei Schritten vorzugehen: Zuerst einen neuen B-Plan für den
Unicampus entsprechend dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Lageplan und
anschließend einen neuen B-Plan für das Areal Hühnerstein. In der Summe
würde das vom Gemeinderat beschlossene Bauvolumen von 868 000 qm BGF
beachtet.
Sören Michelsburg nahm beide Vorschläge auf und
formulierte den 2. Punkt wie folgt um:
„2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den
Gemeinderat über Bauanträge zu informieren, die den Bestimmungen des
Masterplans nicht entsprechen.“
Der Ausschuss stimmte mit 11:0:4 zu.
Bliebe es bei diesem Beschluss, wären große Teile der
Ergebnisse des Masterplanverfahrens hinfällig, z.B.:
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Das Areal
der westlichen Sportstätten, das bisher laut Gemeinderatsbeschluss 2019
nicht im Masterplanverfahren beplant wurde, würde bebaut, die Sportstätten
incl. Gebäuden, Parkplätzen und Zufahrtsstraße in den Hühnerstein verlegt
werden. Letzteres wäre der Beginn des Nordzubringers.
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Wichtige
Ergebnisse des Masterplanverfahrens wie eine Bewirtschaftung der
PKW-Stellplätze mit kostendeckenden Parkgebühren würden nicht umgesetzt
werden. Inzwischen hat z.B. der Vorstand des DKFZ im Rahmen des
Betrieblichen Mobiltätsmanagements beschlossen, seine über 800
PKW-Stellplätze im NHF auch in Zukunft kostenlos zu belassen. Die
Stadtverwaltung akzeptiert dies, auch bei dem neuen Bebauungsplan
DKFZ-Berlinerstraße mit zusätzlichen 75 PKW-Stellplätzen, und plant bisher
keinen Städtebaulichen Vertrag, mit dem diese Probleme geregelt werden
könnten. Die zukünftigen Verkehrsströme in allen Verkehrsuntersuchungen im
Masterplan wurden jedoch mit einer flächendeckenden
Parkraumbewirtschaftung und mit steigenden Parkgebühren berechnet. Die
Beibehaltung kostenloser Stellplätze würde den Ergebnissen des Masterplans
widersprechen und in Zukunft den Druck zum Bau neuer Straßen erhöhen.
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Gemeindrat 13.10.2022
Zu der Gemeinderatssitzung legten GRÜNE, SPD, GAL,
Linke, Bunte Linke und Waseem Butt einen Gemeinschaftsantrag vor, der den
Beschluss des SEBA in Teilen korrigierte und präzisierte:
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Die weitere
Planung im Neuenheimer Feld hat zum Ziel, die Planungen des Masterplanes
umzusetzen.
Soweit die Möglichkeiten eines Bebauungsplans nicht ausreichen, die Ziele
des Masterplan umzusetzen, schließt die Stadt mit den Partnern rechtliche
Verträge, dies zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die
Parkraumbewirtschaftung im Planungsgebiet.
-
Innerhalb
des Geltungsbereichs werden Bebauungen nur innerhalb der blauen Linie wie
im Ergebnis des Masterplans vorgesehen realisiert
-
Solange
keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorliegen, werden sämtliche
Baueingaben im Geltungsbereich dem SEBA umgehend (nicht-öffentlich) zur
Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat behält sich bei Abweichungen zum
Masterplan-Ergebnis vor, Zurückstellungen und Veränderungssperren nach
BauGB Par. 14 zu beschließen.
-
Das gesamte
Aufstellungs- und Bebauungsplanverfahren wird von einer Bürgerbeteiligung
begleitet, die nach den Leitlinien der Stadt Heidelberg für mitgestaltende
Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, beginnend mit den Vorentwürfen im
Aufstellungsverfahren. Die Koordinierungsstelle der Stadt Heidelberg ist
verantwortlich für das Beteiligungsverfahren. Die Finanzierung der
Beteiligungsformate erfolgt über die Koordinierungsstelle. Hierfür werden
zusätzliche hinreichende Mittel im Haushalt eingestellt. Die
Koordinierungsstelle wird mit Beschluss zum Aufstellungsverfahren
beauftragt, eine für dieses Vorhaben entsprechende Bürgerbeteiligung
einzuleiten.
Derek Cofie-Nunoo, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN,
brachte den Antrag ein und erklärte, dass der Antrag dazu dient, die
Ergebnisse des Masterplans Neuenheimer Feld nun auch verlässlich so
umzusetzen, wie sie in einem langen Verfahren erarbeitet wurden. Alexander
Föhr (CDU) bezeichnete in einer kurzen Stellungnahme dagegen den
Gemeinschaftsantrag als "Quatsch", den die CDU-Fraktion ablehnen
werde. Sören Michelsburg (SPD) und Arnulf Weiler-Lorentz (BL) sprachen für
den Antrag.
Der Gemeinschaftsantrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen (25 Ja-Stimmen
von GRÜNE, SPD, GAL, LINKE, BL und OB, 13 Nein-Stimmen von CDU, AfD, FDP und
HDer und 2 Enthaltungen). Daraufhin wurde der damit geänderte
Beschlussvorschlag der Verwaltung (Aufstellungsbeschluss des B-Plans) mit
großer Mehrheit (2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) beschlossen.
Damit ist nun gewährleistet, dass die weiteren
Maßnahmen im Neuenheimer Feld entsprechend den Ergebnissen des Masterplans
umgesetzt werden und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb der
blauen Linie keine Bebauung erfolgt.
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Als nächstes wird
jetzt der Bebauungsplan für die nördliche Erschließungsstraße und die
Straßenbahn im Unicampus vorbereitet.
Neubauvorhaben des DKFZ
Ein erster Präzedenzfall für die Beachtung der
Ergebnisse des Masterplans ist der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Neuenheim - Neubau eines Gebäudekomplexes
des DKFZ. Der Entwurf des B-Plans wurde am 25.7.2022 erstellt, also vier
Monate nach dem Gemeinderatsbeschluss des Masterplans am 17.3.2022. Der
Entwurf wurde am 18.10.2022 im Stadtentwicklungs- und Bauauschuss (SEBA)
behandelt. Die Fraktion der GRÜNEN hatte dazu folgenden Sachantrag gestellt:
"Zum Satzungsbeschluss ist der ausgehandelte
städtebauliche Vertrag vorzulegen, inkl. Aussagen zum Mobilitätskonzept
(Parkgebühren, Jobticket, etc.). Die Zustimmung zum Satzungsbeschluss ist an
ein masterplankonformes Mobilitätskonzept gekoppelt."
Das Vorhaben sieht die Überbauung von bisherigen
oberirdischen PKW-Stellplätzen und die Schaffung von 75 PKW-Stellplätzen in
einer Tiefgarage vor. Diese sollen jedoch, anders als die Ergebnisse des
Masterplans NHF und die dem Masterplan zugrundeliegenden
Verkehrsberechnungen, nach bisherigem Plan kostenlos sein.
Im SEBA brachte Anita Schwitzer (GRÜNE) den Sachantrag
ein und begründete ihn zusammen mit Ursula Röper (GRÜNE). Nicole Marmé (CDU)
argumentierte dagegen, Hilde Stolz (BL) und Bernd Zieger (LINKE) dafür.
Annette Friedrich (Leiterin Stadtplanungsamt) legte dar, dass sie dies gerne
als Verhandlungsauftrag für die Gespräche zur Erstellung des
Durchführungsvertrages mitnehmen würde. "Das ist eine Aufgabe, die wir
gerne annehmen." Simone Schenk (FDP) und Judith Marggraf (GAL) äußerten
jedoch Bedenken. Judith Marggraf : "Ich bin keine Spezialistin im
Masterplanverfahren, aber das Problem scheint mir zu sein, dass es ein
masterplankonformes Mobilitätskonzept noch gar nicht gibt." Deshalb
schlug sie vor, den 2. Satz im Antrag der GRÜNEN abzuschwächen. Hier irrte
Frau Marggraf. Beide Entwicklungsteams haben ein ausführliches
Mobilitätskonzept entwickelt, was einheitlich in beiden Entwürfen eine
flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit steigenden Parkgebühren
vorsieht. Auch alle Verkehrsberechnungen der Verkehrsgutachter IIVAS/VCDB
wurden mit steigenden Parkgebühren gerechnet. Nur so funktionieren die
Konzepte.
Das DKFZ bietet seine rund 1 000 PKW-Stellplätze
seinen Beschäftigten bisher kostenlos an. Dies ist auch für die 75
Stellplätze in der neuen DKFZ-Tiefgarage für die Zukunft geplant. Würde dies
so bleiben, müssten die seit 2007 geltenden Parkgebühren für die
Beschäftigten von Universität und Klinikum überproportional stark steigen,
um dies auszugleichen und den Verkehr abwickeln zu können. Die Formulierung
der GRÜNEN war deshalb richtig. Ohne eine entsprechende
Parkraumbewirtschaftung nach dem Mobilitätskonzept des Masterplans würde mit
dem geplanten Wachstum auf dem Campus der Autoverkehr in Bergheim, Neuenheim
und Handschuhsheim ansteigen.
Bürgermeister Raoul Schmidt-Lafontaine (GRÜNE)
schwächte nach den Redebeiträgen von Simone Schenk und Judith Marggraf den
2. Satz des Antrags wie folgt ab: "Die Verwaltung wird beauftragt, den
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger im Sinne eines
masterplankonformen Mobilitätskonzeptes zu verhandeln." Frau Friedrich
hatte zuvor erklärt, dass zu einem Vertrag zwei Seiten gehören, die
zustimmen müssen. Und das DKFZ weiß jetzt, dass es auch bei seiner Haltung
bleiben kann und in diesem Fall keine Ablehnung des B-Plans befürchten muss.
Die Abstimmung ergab 8 Ja-Stimmen (Anita Schwitzer,
Ursula Röper, Luitgard Nipp-Stolzenburg, Frank Wetzel GRÜNE; Anke Schuster
SPD; Hilde Stolz BL, Bernd Zieger LINKE, Judith Marggraf GAL) und 3
Nein-Stimmen (Simone Schenk FDP, Nicole Marmé und Otto Wickenhäuser CDU),
keine Enthaltung.
Preisverleihung des
Goldenen Betonklotzes an das DKFZ
Im Jahr 2022 wurde das Deutsche Krebsforschungszentrum
(DKFZ) von GREENPEACE als Empfänger des "Goldenen Betonklotzes" ausgewählt.
Hierbei handelt es sich um eine Negativauszeichnung, mit der auf besonders
umweltschädliche Haltungen oder Entscheidungen aufmerksam gemacht wird, um
positive Veränderungen anzustoßen. Grund ist das automobilfreundliche
betriebliche Mobilitätsmanagement des DKFZ, insbesondere das Beharren auf
kostenlosen Parkplätzen für seine MitarbeiterInnen im klaren Gegensatz zu
den Ergebnissen des abgeschlossenen Masterplanverfahrens. Dies sei mit einer
zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Ausrichtung des Deutschen
Krebsforschungszentrums und des Neuenheimer Felds nicht vereinbar. Die
Universität und das Uniklinikum hatten die Parkraumbewirtschaftung schon vor
15 Jahren eingeführt.
Die Preisverleihung fand am Nikolaustag 6. Dezember
2022 vor dem Hauptgebäude des DKFZ statt.

In der Preisverleihung schreibt GREENPACE u.a.:
"Mit seiner Förderung des motorisierten
Individualverkehrs hat sich das DKFZ den Goldenen Betonklotz redlich
verdient:
 | Das DKFZ bietet seine bestehenden ca. 800
Parkplätze weiterhin kostenfrei an und investiert zusätzlich mit dem
aktuellen Neubau rund zwei Millionen Euro in eine neue Tiefgarage mit
kostenfreien Autostellplätzen. |
 | Auch ab 2023 ist das Jobticket für
DKFZ-Mitarbeitende deutlich teurer als für Uni- und Klinikum-Mitarbeitende." |
" 'Ohne Rauch geht’s auch!' ist als Appell gegen
das krebserregende Rauchen vor den Gebäuden des DKFZ zu lesen. Diese
Aufforderung gilt allerdings auch für den Rauch, der aus den Auspuffen der
über 800 Autos von DKFZ-Mitarbeiter:innen kommt, die werktags zweimal am Tag
in das und aus dem Neuenheimer Feld fahren. Dieser tägliche Pendelverkehr
verursacht nicht nur tonnenweise Treibhausgase, sondern stellt nach
aktuellen Forschungsergebnissen auch eine bedeutende Ursache für
Lungenkarzinome, Herzrhythmusstörungen, Diabetes mellitus und
neurodegenerative Erkrankungen dar (Quelle: Spiegel Online-Artikel "EU
ignoriert Warnungen aus der Medizin" vom 27.10.2022). Doch anstatt im
Mobilitätsmanagement konsequent Anreize für eine umweltfreundliche und
klimaschonende Anreise zum Arbeitsplatz zu schaffen, setzt das DKFZ nach wie
vor die falschen Signale und will mit dem aktuellen Neubau im Neuenheimer
Feld sogar noch rund zwei Millionen Euro in neue, für die Nutzer kostenlose
PKW-Stellplätze investieren."
"Nicht zuletzt
stellt sich die Frage, aus welchem Etat das DKFZ die millionenschwere
Subventionierung von Parkplätzen bestreitet. Aus Forschungsgeldern des
Landes oder des Bundes, oder sogar aus privaten Vermächtnissen von Menschen,
die in ihrem Testament die Krebsforschung bedacht haben?
Das DKFZ hat die große Chance, eine zukunftsfähige
Mobilität zu fördern und damit einen großen Beitrag zur Verbesserung der
Gesundheit und Lebensqualität der Heidelberger Stadtbevölkerung zu leisten.
Es wäre gut, wenn es diese Chance nutzt."
GREENPEACE Mannheim-Heidelberg
Video des SWR
Wie geht es mit dem Masterplan
weiter ?
Nachdem mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.03.2022
das Masterplanverfahren und die formale Zusammenarbeit der drei
Projektträger im Masterplanverfahren auf Vorschlag der Verwaltung beendet
worden war, legte die Stadtverwaltung am 12.1.2023 dem Gemeinderat eine
Beschlussvorlage vor, nach der weitere 320 000 Euro für ein
Projektmanagement des Büro Imorde Projekt- und Kulturberatung GmbH aus
Münster für die weitere Zusammenarbeit der drei Projektträger zur Verfügung
gestellt werden sollen. (Das wäre noch einmal ungefähr die Hälfte der Kosten, die das
Projektmanagement von Imorde während des gesamten Masterplanprozesses
gekostet hat.) Dies würde bedeuten, dass das Masterplanverfahren weitergeht,
aber ohne Planungsteams, ohne Experten und ohne Bürgerbeteiligung. Imorde
soll lediglich die Zusammenarbeit der Projektträger leitend koordinieren,
nicht eine Bürgerbeteiligung.
Aus der BV geht hervor, dass von Imorde verschiedene
Arbeitsgruppen koordiniert werden sollen, ohne dass bekannt ist, welche
Arbeitsgruppen mit welcher personellen Zusammensetzung welche Aufgaben
durchführen sollen. Diese Vorgehensweise ist nicht transparent und sie
widerspricht verschiedenen GR-Beschlüssen. Es soll u.a. eine Arbeitsgruppe
"Erschließung " eingerichtet werden, obwohl das Erschließungskonzept bereits
im Masterplanverfahren und vom Gemeinderat mit seinem Beschluss vom März
2022 abschließend beschlossen wurde.
Was jetzt ansteht, ist die Erstellung von
Bebauungsplänen, z.B. für die Straßenbahn. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe
der Stadt. Hier wäre es wesentlich sinnvoller, das Planungsbüro Höger oder
auch astoc mit konkreten Fragestellungen zu beauftragen. Diese sind voll
eingearbeitet, das Büro Imorde arbeitet nicht inhaltlich.
Die Beschlussvorlage wurde am 26.1.2023 im Haupt- und
Finanzausschuss (HAFA) behandelt. Hilde Stolz (BL) kritisierte, dass in der Vorlage
eine Reihe von Fragen offen bleiben, z.B. wer in den Arbeitsgruppen sitzen
solle und wie die Bürgerbeteiligung ablaufen solle. Prof. Dr. Anke Schuster
(SPD) zitierte, was die Beschlusslage des Gemeinderats ist und zeigte auf,
wo die neue Beschlussvorlage dem widerspricht. Sie rief in Erinnerung, dass
es jetzt darum geht, die Bebauungspläne zu erstellen. Christoph Rothfuß
(GRÜNE) wies darauf hin, dass das Masterplanverfahren beendet wurde und
damit auch die formale Zusammenarbeit der Projektträger, die von Imorde
koordiniert wurde. Für die Erstellung der Bebauungspläne brauche es
inhaltliche Zuarbeit, dies könnten am besten die Planungsteams leisten. Der
Gemeinderat habe beschlossen, dass das weitere Vorgehen durch eine "vorgezogene
Bürgerbeteiligungen begleitet" wird. Dazu stehe in der Vorlage nichts.
Am Ende wurde der Beschlussvorlage nicht zugestimmt,
sie wurde in den dafür zuständigen Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (SEBA)
am 28.02.2023 verwiesen.
Für den SEBA am 28.2.23 hatte die SPD einen Antrag
gestellt, das Projektmanagement während der Umsetzung des Masterplans Im
Neuenheimer Feld nicht der Firma Imorde aus Münster, sondern der
Koordinierungsstelle der Stadt Heidelberg zu übertragen, die von Anfang an
am Masterplanverfahren beteiligt war. Außerdem sollte die personelle
Zusammensetzung der fünf geplanten Arbeitsgruppen offen gelegt werden. In
der SEBA-Sitzung jedoch zog Sören Michelsburg (SPD) den gesamten Antrag
zurück und schlug stattdessen nur vor, Imorde zunächst für ein Jahr zu
beauftragen. Dies wurde beschlossen.
Für die darauf folgende Sitzung des HAFA am 8.3.2023
stellten die GRÜNEN den Antrag: "1. Die Arbeitsgruppen Erschließung und
Umsetzungsvereinbarung werden mit je 3 Stadträt*innen besetzt. 2. Die
Verwaltung legt einen Zeitplan für die nördliche Erschließungsstraße und den
inneren Straßenbahnring vor." Der Sitzungsleiter Bürgermeister Jürgen
Odszuck (CDU) ließ diesen Sachantrag jedoch nicht zu. Beschlossen
wurde nur Nr. 2 und die Beauftragung von Imorde für "zunächst ein Jahr". Die
Aufgabe und Zusammensetzung der geplanten Arbeitsgruppen wurde nicht
erläutert.
Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am
23.5.2023
Im
Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 23.5.2023 legt die
Verwaltung einen „Sachstandsbericht“ zur Umsetzung des Masterplans NHF vor.
Die wichtigste Information daraus ist, dass alles total
langsam gehen wird. Das betrifft z.B. und vor allem die Umsetzung einer
leistungsfähigen Verkehrsanbindung des Unicampus. In der Anlage 1 heißt es
dazu auf S. 1: „Gemäß üblicher Planungszeiträume für die einzelnen
Leistungsphasen ist eine Fertigstellung der nördlichen Erschließungsstraße
voraussichtlich bis Ende 2020er Jahre und des Straßenbahncampusring
Anfang 2030er Jahre realistisch.“
Obwohl der Masterplan NHF bereits seit März 2022 fertig
ist, soll eine neue Vorentwurfsplanung für die Straßenbahn erst (mehr
als 2 Jahre später) Mitte 2024 begonnen werden, sie soll dann ein
weiteres volles Jahr dauern. Der Text enthält zur Begründung den Satz: „Entsprechend
neuer verkehrlicher und gestalterischer Anforderungen, die sich aus dem
Masterplanverfahren in Form des verkehrlichen Leitbildes und des
harmonisierten Verkehrsnetzes ergeben, ist eine Neuplanung der
Straßenbahntrasse erforderlich.“
Dies ist so nicht richtig. Aus dem Masterplanverfahren
ergeben sich auf dem überwiegenden Teil der geplanten Straßenbahnstrecke
keine wesentlich anderen Vorgaben als aus den bisherigen Planungen. Die
Pläne zur Straßenbahnerschließung des Campus waren bereits 2012 fertig und
wurden vom Regierungspräsidium im Juni 2014 planfestgestellt. Nur durch die
damalige Klage der Universitätsspitze wurden sie verhindert. Das
Masterplanverfahren hat genau diese damalige Planung in beiden
Ergebnisentwürfen im Wesentlichen bestätigt. Änderungen betreffen nur im
nördlichen Teil die Gestaltung eines Platzes im Bereich der Straße INF, eine
zusätzliche Abbiegemöglichkeit der Straßenbahn beim Entwurf Höger nach Süden
im Bereich der Straße INF und die Verlagerung der Trasse auf die Straße INF.
Heidelberg befindet sich seit Mai 2019 im Klimanotstand.
Das jetzige Planungstempo würde bedeuten, dass es ab
jetzt mindestens ein weiteres Jahrzehnt dauern würde, bis der Unicampus mit
25 000 Arbeitsplätzen und 18 000 Studierenden eine leistungsfähige
Straßenbahnverbindung erhält. Bis dahin werden weder Oberbürgermeister
Eckart Würzner noch die jetzige Amtsleiterin des Amts für Mobilität noch die
anderen Akteure im Amt sein. Und bis dahin wird es weitere rund 60 Millionen
Autofahrten in den Unicampus geben, ein Teil der Autofahrer wird weiter im
Stau stehen, genauso wie die Menschen, die im Bus fahren.
Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen
nach dem Klimaschutzgesetz um 65% abnehmen. Wie soll das aber mit einer
solchen Vorgehensweise funktionieren ?? Die Planung im Neuenheimer Feld
findet seit Jahren losgelöst von den (inzwischen auch gesetzlichen)
Erfordernissen des Klimaschutzes statt.
Am 17.06.1993, also vor 30 Jahren, beschloss der
Gemeinderat mit großer Mehrheit im Sofortmaßnahmenprogramm Verkehr, dass die
Planung einer Straßenbahnerschließung des NHF’s begonnen werden soll. Durch
die bisherige Verhinderung einer modernen Straßenbahn wurden bis heute ca.
120 000 t CO2 unnötig freigesetzt. Durch die weitere
langsame Planung der Straßenbahn werden bis Anfang der 2030er Jahre weitere
ca. 40 000 t CO2 unnötig emittiert werden.
In der SEBA-Sitzung am 23.5.2023 war die Behandlung des
Tagesordnungspunktes wegen eingetretener Beschlussunfähigkeit des Gremiums
nicht möglich.
Termine:
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